FAQ

Falls Ihre Frage im FAQ nicht aufgeführt wird, schreiben Sie bitte eine E-Mail an  

 

Kategorien
Welche Prüfungsleistungen müssen angemeldet werden?

Folgende Prüfungsleistungen müssen angemeldet werden:

  • Schriftliche Prüfungen (Klausuren)
  • Mündliche Prüfungen
  • Seminar- und Hausarbeiten
  • Experimentelle und praktische Arbeiten, Referate und Präsentationen

Prüfungsleistungen, die nicht im Rahmen einer klassischen Lehrveranstaltung erbracht werden (z.B. Forschungsprojekte), müssen nicht angemeldet werden.

Prüfungen
Müssen Prüfungsvorleistungen angemeldet werden?

Nein.

Für Prüfungsvorleistungen oder lehrveranstaltungsbegleitende Praktika ist keine Anmeldung erforderlich.

Prüfungen
Wie melde ich mich für eine Prüfung an?

Alle schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen sowie Seminararbeiten, Präsentationen, Referate,  experimentelle/praktische Arbeiten müssen online über das LSF in folgenden Zeiträumen angemeldet werden:

Im Wintersemester: 15.11. bis 30.11.
Im Sommersemester: 15.05. bis 31.05.

Falls eine Prüfungsanmeldung online nicht zur Verfügung steht, erfolgt die Anmeldung durch das Einreichen des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars innerhalb der entsprechenden Anmeldefrist per Mail an oder durch Einwurf in den Briefkasten neben dem FEIT-Prüfungsamtsbüro in G10-R152. 

Leistungen, zu denen keine klassische Lehrveranstaltung gehört (bspw. Forschungsprojekte), müssen nicht angemeldet werden.

Prüfungen
Die Online-Prüfungsanmeldung ist nicht möglich. Was kann ich tun?

Es kann vorkommen, dass die Onlineanmeldung für einzelne Prüfungen nicht verfügbar ist.

In diesem Fall reichen Sie alternativ das ausgefüllte Anmeldeformular für Prüfungen im Prüfungsamt ein, per E-Mail Versand an oder durch Einwurf in den Briefkasten neben dem FEIT-Prüfungsamtsbüro in G10-R152.

Für die Einreichung des Anmeldeformulars gelten dieselben Anmeldefristen wie für Onlineanmeldungen im LSF.

  • Wintersemester:     15.11.-30.11.
  • Sommersemester: 15.05.-31.05.

Die Anmeldung ist fristgerecht durchgeführt, wenn das Anmeldeformular innerhalb der o.g. Fristen im Prüfungsamt eingereicht wird. Sollte die tatsächliche Verbuchung der Anmeldung bis zum Fristende noch nicht im LSF sichtbar sein, ändert dies nichts an der Gültigkeit Ihrer Prüfungsanmeldung.

Prüfungen
Ich habe die Frist zur Prüfungsanmeldung verpasst. Was kann ich tun?

Informieren Sie das Prüfungsamt umgehend über die versäumte Prüfungsanmeldung.

Liegen plausible Gründe für ein Versäumnis der Anmeldefrist vor, kann ein Antrag auf nachträgliche Prüfungsanmeldung gestellt werden. Die Beantragung erfolgt formlos (ohne vorgegebenes Antragsformular) und wird im Prüfungsamt per E-Mail an oder durch Einwurf in den Briefkasten des FEIT Prüfungsamtes (G10-R152) eingereicht.

Prüfungen
Meine über das Anmeldeformular angemeldete Prüfung ist im LSF nicht sichtbar?

Haben Sie das Anmeldeformular innerhalb der üblichen Anmeldefrist im Prüfungsamt eingereicht?

Wenn ja, dann war Ihre Prüfungsanmeldung erfolgreich, auch wenn Sie die Anmeldung im LSF noch nicht sehen können.

Sollte Ihre Prüfungsanmeldung wegen anderer Gründe (unabhängig von der Anmeldefrist) abgelehnt werden, werden Sie per E-Mail durch das Prüfungsamt informiert.

Prüfungen
Was muss ich bei der Teilnahme an einer Prüfung beachten?
  • Überprüfen Sie, ob Sie für die Prüfung angemeldet sind.

  • Informieren Sie sich regelmäßig (Prüfungsplan und LSF), wann und wo Ihre angemeldeten Prüfungen stattfinden. Beachten Sie dabei, dass sich auch bereits festgelegte Prüfungstermine verschieben können.

  • Erscheinen Sie pünktlich zum Prüfungstermin (15-30 Minuten vorher).

  • Vergessen Sie nichts! Denken Sie insbesondere an Ihre persönlichen Identifikationsdokumente (Lichtbildausweis) und an zulässige Arbeits-/Hilfsmittel.

  • Informieren Sie sich rechtzeitig vorab über während der Prüfung erlaubte Hilfs-/Arbeitsmittel (i.d.R. im E-Learning Kurs oder durch Bekanntgabe in den Lehrveranstaltungen).

  • Nehmen Sie keine unerlaubten Hilfs-/Arbeitsmittel mit in den Prüfungsraum! Es könnte einen Täuschungsversuch und daraus folgend einen Fehlversuch für die Prüfung zur Konsequenz haben.

  • Folgen Sie den Anweisungen der Prüfungsaufsicht.

  • Wird eine begonnene Prüfung vorzeitig abgebrochen, erfolgt die Bewertung der bis zum Abbruch erbrachten Leistung.

  • Unentschuldigtes Fehlen bei einer angemeldeten Prüfung wird als ‘nicht bestanden (5,0) wegen Nichterscheinen (NE)‘ bewertet.

Prüfungen
Wie melde ich mich von einer schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung ab?
Schriftliche Prüfungen:
  • Ein Rücktritt von schriftlichen Prüfungen ist ohne Begründung bis 3 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Die Prüfungsabmeldung erfolgt online über das LSF.

  • Prüfungsrücktritte, die online nicht durchführbar sind, erfolgen durch Einreichen des ausgefüllten Abmeldeformulars innerhalb der oben genannten Frist (per E-Mail an   oder durch Einwurf in den Briefkasten neben dem FEIT-Prüfungsamtsbüro in G10-R152).

 

Mündliche Prüfungen und weitere Prüfungsformen:
  • Haben Sie einen konkreten Prüfungstermin mit den Prüfenden vereinbart?  -->In diesem Fall ist ein Rücktritt ohne Begründung bis 3 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin online oder mittels Abmeldeformular (s.o.) möglich. Informieren Sie auch die Prüfenden über Ihren Prüfungsrücktritt.

  • Haben Sie keinen konkreten Prüfungstermin mit den Prüfenden vereinbart? -->In diesem Fall müssen Sie sich nicht von der Prüfung abmelden. Es wird amtsseitig automatisch ein Prüfungsrücktritt veranlasst. Die Prüfenden müssen nicht informiert werden.
Prüfungen
Was kann ich tun, wenn ich am Prüfungstermin erkranke?

Sollten Sie an einer Prüfung aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen können und ist die Frist zur Prüfungsabmeldung bereits abgelaufen, können Sie den Prüfungsrücktritt mit Hilfe einer ärztlichen Bescheinigung in Verbindung mit einem Antrag auf Prüfungsrücktritt beantragen.

Die Einreichung der ärztlichen Bescheinigung und des ausgefüllten Antrags auf Prüfungsrücktritt erfolgt im Prüfungsamt, per E-Mail an  oder durch Einwurf in den Briefkasten neben dem FEIT-Prüfungsamtsbüro in G10-R152.

Beachten Sie die Einreichungsfrist der Unterlagen innerhalb von spätestens 3 Werktagen nach dem jeweiligen Prüfungstermin.

Ist die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung am Prüfungstag nicht möglich, informieren Sie in jedem Fall das Prüfungsamt darüber. Lassen Sie sich die Bescheinigung dann schnellstmöglich ausstellen. Anderenfalls ist es möglich, dass die Anerkennung der ärztlichen Bescheinigung nicht erfolgen kann.

Bei mündlichen Prüfungen, für die Sie einen konkreten Prüfungstermin vereinbart haben, informieren Sie zusätzlich zu den o.g. Schritten die Prüfenden über Ihren Prüfungsrücktritt.

Prüfungen
Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Was muss ich beachten?

Für jede Prüfung, die Sie nicht bestanden haben, haben Sie einen Wiederholungsversuch.

Ob und wie viele weitere Wiederholungsversuche in Ihrem Studiengang zulässig sind, sowie die Fristen zur Teilnahme an Wiederholungsprüfungen regelt die für Sie gültige Studien- und Prüfungsordnung unter dem Paragraphen "Wiederholung von Prüfungsleistungen".

Prüfungen
Ich zweifle das Prüfungsergebnis an. Was kann ich tun?

Sollten Zweifel am Prüfungsergebnis bestehen, können Sie innerhalb der in Ihrer Prüfungsordnung festgelegten Frist Einsicht in Ihre korrigierte schriftliche Prüfung nehmen.

Dazu wenden Sie sich direkt an den Modulverantwortlichen.

Prüfungen
Mir wird vorgeworfen, bei einer Prüfung getäuscht zu haben. Habe ich die Möglichkeit, Stellung zu diesem Vorwurf zu nehmen?

Besteht der Verdacht, dass Sie während einer Prüfung getäuscht haben, wird dieser Verdacht von den Prüfungsverantwortlichen an das Prüfungsamt gemeldet.

Sie werden vom Prüfungsamt schriftlich über den Verdacht auf Täuschung und den entsprechenden Sachverhalt informiert. Nachdem Sie Kenntnis über den Gegenstand des Täuschungsverdachts erhalten haben, haben Sie innerhalb einer 14-tägigen Frist die Möglichkeit, zunächst schriftlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Kann der Verdacht auf Täuschung aufgrund Ihrer Stellungnahme ausgeräumt werden, wird die Prüfung im Nachgang regulär durch die Prüfenden bewertet.

Kann der Verdacht auf Täuschung aufgrund Ihrer Stellungnahme nicht ausgeräumt werden, wird offiziell ein Täuschungsversuch festgestellt. Die Prüfung wird von Amts wegen mit 5,0 (wegen Täuschung) bewertet. Es ergeht ein entsprechender Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, dem Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen widersprechen können.

Prüfungen
Ich habe eine Prüfung bestanden. Ist es dennoch möglich, diese zum Zweck der Notenverbesserung zu wiederholen?

Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nur möglich, wenn die für Sie gültige Prüfungsordnung dies ausdrücklich erlaubt.

Prüfungen
Ich bin momentan beurlaubt. Kann ich dennoch an Prüfungen teilnehmen?

Während eines Urlaubssemesters ruhen grundsätzlich Ihre studentischen Rechte und Pflichten (ausgenommen Wahlrecht). Dies betrifft auch die Teilnahme an Prüfungen.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Teilnahme an Prüfungen während des Urlaubssemesters dennoch gewährt werden. Ein entsprechender formloser Antrag kann im Prüfungsamt per E-Mail an  oder durch Einwurf in den Briefkasten neben dem FEIT Prüfungsamt G10-R152 eingereicht werden.

Die Anmeldung oder Abgabe Ihrer Abschlussarbeit kann auch während der Beurlaubung erfolgen. Die Verteidigung der Abschlussarbeit während der Beurlaubung ist jedoch ausgeschlossen.

Prüfungen
Ich habe den Studiengang gewechselt und möchte mir Leistungen aus meinem vorherigen an der OVGU absolvierten Studium anerkennen lassen. Was muss ich dafür tun?

Wenn Leistungen aus Ihrem früheren Studiengang im neuen Studiengang anerkannt werden sollen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Erstellen Sie eine Übersicht, aus der ersichtlich wird, welche Leistungen des alten Studienganges in den neuen Studiengang übertragen werden sollen. Geben Sie falls erforderlich (weil die Module im alten und neuen Studiengang nicht identisch sind) auch an, welches die dazugehörigen Module des neuen Studienganges sind.
  • Stellen Sie die nötigen einzureichenden Dokumente zusammen -->Modulbeschreibungen der bereits erbrachten Leistungen und Ihre aktuelle Notenübersicht.
  • Reichen Sie die o.g. Unterlagen als formlosen Antrag im Prüfungsamt per E-Mail an  ein.

Falls gewünscht, können Sie als Hilfestellung das entsprechende Antragsformular aus unseren Formularpool nutzen.

Beachte:

Anerkennungen im Rahmen des Überganges zwischen dem Bachelorstudium 'Medizintechnik' und dem Masterstudium 'Medical Systems Engineering' werden gesondert beantragt unter Nutzung des Formulars „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen für den Studiengang Medical Systems Engineering ab SoSe 2021”.

Für während des Bachelorstudiums vorgezogene Prüfungsleistungen aus einem Masterstudium ist diese Vorgehensweise nicht notwendig. Diese Leistungen werden in der Regel automatisch (oder ggf. nach Absprache mit Ihnen) aus dem Zusatzbereich des Bachelorstudienganges in den Masterstudiengang übertragen.

Anerkennung von Prüfungsleistungen
Ich habe an einer anderen deutschen/europäischen Hochschule studiert und möchte mir Leistungen aus diesem Studium anerkennen lassen. Was muss ich dafür tun?

Sollten Sie ein laut Prüfungsplan zu absolvierendes Modul bereits an einer anderen Hochschule erbracht haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung des Moduls stellen.

Formulieren Sie hierzu einen formlosen Antrag auf Anerkennung, aus dem hervorgeht, welche bereits erbrachte Leistung für welches Modul des jetzigen Studienganges anerkannt werden soll.

Alternativ zum formlosen Antrag auf Anerkennung können Sie das Formular „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“ zur Beantragung nutzen.

Fügen Sie in beiden Fällen dem Antrag eine Modulbeschreibung der bereits erbrachten Leistung und einen Notennachweis bei.

Anerkennung von Prüfungsleistungen
Wann ist der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen spätestens einzureichen?

Näheres dazu regelt die für Sie gültige Studien-/Prüfungsordnung (aSPO / sSPO).

aSPO → allgemeine Studien- und Prüfungsordnung

sSPO → studiengangsspezifischen Studien- und Prüfungsordnung

Anerkennung von Prüfungsleistungen
Wie bekomme ich einen Nachweis über meine bisher erbrachten Studienleistungen?

Ihr Leistungsnachweis steht Ihnen jederzeit als pdf-Download im LSF-Portal zur Verfügung. Dieser Leistungsnachweis ist ohne Unterschrift gültig.

Sie benötigen einen durch Unterschrift/Stempel bestätigten Leistungsnachweis? Diesen erhalten Sie auf Anfrage im Prüfungsamt Ihrer Fakultät oder im Campus Welcome Center.

Beide Versionen der Leistungsbescheinigung enthalten den aktuellen Status Ihres Prüfungsanspruches und können dementsprechend als Unbedenklichkeitsbescheinigung verwendet werden.

Notenbescheinigung
Ich benötige eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wo erhalte ich diese?

Unbedenklichkeitsbescheinigungen geben Auskunft über Ihren aktuellen Prüfungsanspruch in dem von Ihnen belegten Studiengang.

Die Angaben zur Unbedenklichkeit sind generell auf jedem Leistungsnachweis der OVGU enthalten. Separate Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden dementsprechend nicht ausgestellt. Vielmehr fungiert der Leistungsnachweis gleichzeitig als solche.

siehe auch die Frage --> Wie bekomme ich einen Nachweis über meine bisher erbrachten Studienleistungen?

Notenbescheinigung
Meine Leistungsbescheinigung ist fehlerhaft, was kann ich tun?

Sollten Sie in Ihrem LSF Account und/oder auf Ihrer Leistungsbescheinigung Fehler feststellen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Ihrer Fakultät (FEIT Prüfungsamt gerne per E-Mail ).

Notenbescheinigung
Wie melde ich meine Abschlussarbeit an?

Sie haben ein Thema und die Gutachter/Betreuer für Ihre Abschlussarbeit gefunden und die Aufgabenstellung entsprechend formuliert? Dann folgt nun die offizielle Anmeldung der Arbeit im Prüfungsamt. Gehen Sie hierfür folgendermaßen vor:

  • Wählen Sie das für Ihren Studiengang passende Formular der Aufgabenstellung aus dem Formularpool des Prüfungsamtes aus und passen es entsprechend Ihres Themas an.
  •  Legen Sie in Absprache mit Ihrem (Erst-/Zweit-)Gutachter/Betreuer fest, wann die Bearbeitung der Abschlussarbeit beginnen soll und tragen Sie das Beginndatum auf dem Formular ein. Die Berechnung des Abgabedatums erfolgt gemäß der in Ihrer Prüfungsordung angegebenen Bearbeitungsdauer. Sollten Sie sich unsicher bei der Bestimmung des Abgabedatums sein, lassen Sie dieses Feld bitte leer.
  • Das Unterschriftsfeld für den Prüfungsausschussvorsitzenden bleibt leer.
  •  Ihr Erstgutachter unterschreibt nun die Aufgabenstellung und reicht diese zur offiziellen Anmeldung im Prüfungsamt ein.
  •  Das Prüfungsamt prüft nun alle formalen Voraussetzung in Bezug auf die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit. Sollten sich Rückfragen ergeben, werden Sie und/oder Ihre Gutachter/Betreuer zur Klärung des Sachverhaltes durch das Prüfungsamt kontaktiert.
  •  Haben sich durch die formale Prüfung Ihrer Anmeldung keine Rückfragen ergeben, wird Ihre Arbeit verbucht und ist ab diesem Zeitpunkt im LSF für Sie sichtbar.
  •  Auf dem Formular der Aufgabenstellung wird nun durch das Prüfungsamt die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden eingeholt. Im Anschluss wird Ihnen und allen Gutachter/Betreuern das finale Dokument der Aufgabenstellung per E-Mail gesendet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, beeinflusst die vorher erfolgte Anmeldung der Arbeit jedoch nicht.
  • Prüfen Sie die Angaben auf der finalen Aufgabenstellung noch einmal sorgfältig. Beachten Sie insbesondere das festgelegte Abgabedatum für Ihre Arbeit (bei nicht fristgerechter Abgabe erfolgt die Bewertung mit "nicht ausreichend"). Bei Unstimmigkeiten kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt.
  •  Die durch das Prüfungsamt an Sie gesendete, eingescannte Version Ihrer Aufgabenstellung binden Sie später in beide gedruckte Abgabeexemplare der Abschlussarbeit ein. Bewahren Sie die E-Mail also sorgfältig auf.
Abschlussarbeit (B.Sc. | M.Sc.)
Kann ich meine Abschlussarbeit auch außerhalb der Universität schreiben?

Ja, das ist möglich.

Hierbei ist zu beachten, dass als Erstgutachter immer ein*e Professor*in/prüfungsberechtige Person aus der OVGU gefunden werden muss. Diese Person muss einer Fakultät der OVGU angehören, die zur Ausgabe von Aufgabenstellungen in Ihrem Studiengang berechtigt ist (nähere Angaben finden Sie in der für Sie zutreffenen Prüfungsordnung -aSPO-). Zweitprüfer können bei gegebener Qualifikation auch externe Personen aus dem Unternehmen/Forschungseinrichtung sein (entsprechende Qualifikationsnachweise können falls erforderlich angefordert werden).

Die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgt in derselben Weise wie für OVGU-intern angefertigte Arbeiten.

Falls erforderlich werden Einzelheiten zu Sperrvermerken und Geheimhaltungsvereinbarungen im Rahmen aller relevanten Möglichkeiten individuell vereinbart.

Abschlussarbeit (B.Sc. | M.Sc.)
Wie ist die Abschlussarbeit anzufertigen?

Informationen zur Gestaltung von Abschlussarbeiten entnehmen Sie den Gestaltungsrichtlinien der Fakultät. Beachten Sie darüber hinaus Hinweise und Anmerkungen, die Sie von Ihren Gutachtern/Betreuern erhalten.

Die Abschlussarbeit ist in zweifacher, fest gebundener Form (keine Ringbindung) sowie in digitaler Form (z. B. USB-Stick, CD oder als PDF per E-Mail an den Erst- und Zweitprüfer) einzureichen.

Die gebundenen Abgabeexemplare müssen jeweils die vom Erstprüfer und dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterschriebene Aufgabenstellung sowie eine von Ihnen unterschriebene Selbstständigkeitserklärung enthalten.

Abschlussarbeit (B.Sc. | M.Sc.)
Wo kann ich meine Abschlussarbeit abgeben?

Bitte vor Einreichnung noch einmal überprüfen:

  •  Haben Sie die Selbstständigkeitserklärung in beiden Exemplaren unterschrieben?
  •  Haben Sie das vom Prüfungsamt per E-Mail erhaltene Dokument der Aufgabenstellung in die Abgabeexemplare eingebunden?

Wenn ja, stehen Ihnen für die Einreichung der 2 gebundenen Exemplare Ihrer Abschlussarbeit folgende Optionen zur Verfügung:

Prüfungsamt (grüner Pfeil)

Die Einreichung kann im Prüfungsamt Ihrer Fakultät erfolgen.

Sie können die Terminbuchung für das FEIT Prüfungsamt nutzen. Alternativ sind jederzeit individuelle Absprachen mit den Mitarbeiterinnen möglich. 

Campus Welcome Center (beiger Pfeil)

Die Einreichung Ihrer Abschlussarbeit ist am Welcome Desk des Campus Welcome Centers während der Öffnungszeiten jederzeit möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Roter Briefkasten vor Gebäude 09 (roter Pfeil)

Eine von Öffungszeiten unabhängige Einreichung der Abschlussarbeit kann ohne Terminvereinbarung jederzeit durch Einwurf in den roten Briefkasten vor dem Gebäude 09 (Sicherheits-/Informationsdienst) auf dem OVGU Campus Universitätsplatz 2 erfolgen.

Der Briefkasten wird in regelmäßigen Abständen geleert, sodass die fristgerechte Einreichung Ihrer Arbeit sichergestellt ist.

Die eingeworfenen Dokumente werden an die zuständigen Bearbeitungsstellen weitergeleitet. Werfen Sie Ihre Arbeit deshalb in einem Briefumschlag ein, der an das 'FEIT Prüfungsamt' adressiert ist.

Per Post

Die Einreichung der Abschlussarbeit kann durch Porstversand an folgende Adresse erfolgen:

Otto-von-Guericke-Universität
Prüfungsamt FEIT
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg

Als Abgabetermin gilt das Datum des Poststempels.

 

Standortübersicht für die Abgabe der Abschlussarbeit

Campus mit Markierungen zu den Abgabeorten

Abschlussarbeit (B.Sc. | M.Sc.)
Wie viel Zeit habe ich für die Bearbeitung meiner Abschlussarbeit?

Die allgemeine Dauer des für Ihren Studiengang/-abschluss zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeitraumes ist in der für Sie gültigen Prüfungsordnung festgelegt.

Ihr individuelles Beginnndatum des Bearbeitungszeitraumes (und das sich daraus ergebende Abgabedatum) wird vor offizieller Anmeldung der Abschlussarbeit durch Absprache zwischen Ihnen und Ihren Gutachtern/Betreuern festgelegt.

Der Bearbeitungszeitraum wird auf Ihrer Aufgabenstellung vermerkt und vom Prüfungsausschuss bestätigt.

Fällt der Abgabetermin auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, ist der nächstfolgende Werktag der letztmögliche Abgabetermin.

Abschlussarbeit (B.Sc. | M.Sc.)
Ich schaffe es nicht, meine Abschlussarbeit bis zum Ende der Abgabefrist fertigzustellen. Was kann ich tun?

Sollte der laut Prüfungsordung vorgesehene Bearbeitungszeitraum nicht ausreichen, um Ihre Abschlussarbeit fertigzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen. Folgende Bedingungen können die Gewährung einer Fristverlängerung begründen:

  •  Sie sind während der Bearbeitungszeit erkrankt. Die Bearbeitungszeit wird für die Dauer der Krankheit (maximal um 4 Wochen) verlängert, wenn Sie diese durch ein ärztliches Attest nachweisen können. Abweichende Regelungen bei länger andauernder Krankheit entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
  •  Während des Bearbeitungszeitraumes sind Umstände eingetreten, die nicht in Ihrem Verschulden liegen und die die Bearbeitung Ihrer Abschlussarbeit verzögern. Solche Umstände können beispielsweise unvorhersehbare Defekte/Nichtverfügbarkeiten von Anlagen/Geräten/Laboren, Lieferverzögerungen bei benötigten Materialien oder auch ungeplante Abwesenheiten Ihrer betreuenden Personen sein.

Beantragen Sie die Fristverlängerung durch Einreichen des entsprechenden Antragsformulars, welches sowohl Ihre Begründung für Ihren Verlängerungswunsch als auch eine entsprechende Stellungnahme Ihres Erstgutachters enthält. Fügen Sie dem Antrag ggf. entsprechende Nachweise bei.

Die maximal mögliche Dauer einer Verlängung ist in der für Sie gültigen Prüfungsordnung geregelt.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag spätestens 7 Kalendertage vor dem bis dahin festgelegten Abgabetermin im Prüfungsamt eingeht. Sollten die Gründe für eine Verlängerung nach Ablauf der 7tägigen Frist auftreten, stellen Sie den Antrag unverzüglich nach Bekanntwerden der Umstände.

Die Einreichung des Antrags erfolgt im FEIT Prüfungsamt per E-Mail an  oder durch Einwurf in den Briefkasten neben dem FEIT-Prüfungsamtsbüro in G10-R152.

Abschlussarbeit (B.Sc. | M.Sc.)
Ich werde meine Abschlussarbeit erst im nächsten Semester verteidigen. Was muss ich beachten?

Voraussetzung für die Durchführung der Verteidigung ist, dass Sie ordnungsgemäß an der OVGU immatrikuliert sind.

Stellen Sie also sicher, dass Sie sich für das Semester, in dem Ihre Verteidigung stattfinden soll, zurückgemeldet haben. Dies gilt auch dann, wenn es Ihre letzte zu erbrindende Studienleistung ist.

Abschlussarbeit (B.Sc. | M.Sc.)
Was ist ein Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen?

Der Nachteilsausgleich ist eine Form der Kompensation für Nachteile, die für Studierende aufgrund verschiedenartiger Beeinträchtigungen auftreten. Ziel ist es, eine Chancengleichheit für Studierende mit Behinderungen zu gewährleisten.

Mögliche Maßnahmen im Rahmen eines Nachteilsausgleichs richten sich nach der Art und Schwere der Behinderung und werden dementsprechend individuell festgelegt. Es können beispielsweise Anpassungen bei Prüfungsform und -dauer oder bei benötigten Hilfsmitteln in Prüfungen vorgenommen werden. Außerdem sind Vereinbarungen zu einem individuellen Studienverlauf oder die Ermöglichung barrierefreier Zugänge denkbar.

Ein Nachteilsausgleich muss rechtzeitig vor der geplanten Inanspruchnahme beantragt werden (siehe auch: Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?).

Nutzen Sie auch die an der OVGU verfügbaren Beratungsangebote.

Nachteilsausgleich
Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?

Für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs ist es einerseites erforderlich, die zu kompensierenden Beeinträchtigungen zu erläutern und mittels ärztlicher Nachweise zu belegen. Weiterhin müssen Sie die von Ihnen gewünschten Maßnahmen zur Nachteilskompensation formulieren.

Hierfür können Sie bei Bedarf die Hilfe Ihrer Studienfachberatung oder Ihres Prüfungsamtes in Anspruch nehmen. Darüber hinaus finden Sie hier weitere Beratungsangebote der OVGU.

Haben Sie Ihren Antrag und die notwendigen Nachweise forumuliert und zusammengestellt, reichen Sie die Unterlagen im FEIT Prüfungsamt ein, per E-Mail an  oder durch Einwurf in den Briefkasten neben dem FEIT-Prüfungsamtsbüro in G10-R152.

Beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag rechtzeitig vor der geplanten Inanspruchnahme der Maßnahmen stellen.

Nachteilsausgleich
Wie melde ich mein Industriepraktikum an?

Industriepraktika müssen nicht vorab angemeldet werden.

Sollten Sie vor Praktikumsantritt Fragen zur Praktikumsdurchführung oder zur späteren Anerkennung der Praktikumsleistung haben, wenden Sie sich gern an Ihre Studienfachberatung.

Praktikum
Ich habe mein Industriepraktikum beendet. Was muss ich als nächstes tun?

Nach Beendigung Ihres Industriepraktikums müssen Sie einen Bericht über die während des Praktikums durchgeführten Tätigkeiten anfertigen.

Weiterhin muss Ihre Praktikumstätigkeit durch das Praktikumsunternehmen in Form des ausgefüllten Praktikumsnachweises bestätigt werden.

Bericht und Nachweis werden dann per E-Mail bei Ihrer Studienfachberatung oder im FEIT Prüfungsamt (per E-Mail an  oder durch Einwurf in den Briefkasten neben dem FEIT-Prüfungsamtsbüro in G10-R152) eingereicht.

Hinweise zur Praktikumsdurchführung und zur Erstellung des Berichtes finden Sie ggf. in der Praktikumsordnung Ihres Studienganges. Sollten Sie weitere diesbezügliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Studienfachberatung.

Praktikum
Wie lange habe ich Zeit, meinen Praktikumsbericht beim Prüfungsamt einzureichen?

Die Frist zur Einreichung des Praktikumsberichtes und des ausgefüllten Formulars 'Praktikumsnachweis' beträgt in der Regel 6 Monate.

Praktikum
Meine Praktikumsordnung enthält einen Mustervertrag. Muss dieser zwingend verwendet werden?

Nein.

Jeder andere durch das Unternehmen bereitgestellte Praktikumsvertrag kann ebenso genutzt werden.

Unternehmen, die keine eigenen Praktikumsverträge verwenden, können auf den bereitgestellten Mustervertrag zurückgreifen.

Praktikum
Ich habe meine Abschlussarbeit verteidigt. Was muss ich jetzt tun und wann erhalte ich mein Zeugnis?

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Verteidigung müssen Sie nichts weiter tun. Die nachfolgenden Schritte werden automatisch durch die entsprechenden zuständigen Stellen veranlasst.

Nachdem das Prüfungsamt Mitteilung über die Bewertung Ihrer Abschlussarbeit erhalten hat, werden die Zeugnisdokumente in der Regel innerhalb von 4 Wochen erstellt.

Sobald Ihre Zeugnisdokumente vollständig vorliegen, werden Sie vom Prüfungsamt per E-Mail benachrichtigt.

Zeugnis
Wie erhalte ich mein Zeugnis?

Sobald Ihre Zeugnisdokumente vollständig und abholbereit vorliegen, werden Sie darüber vom Prüfungsamt per E-Mail informiert.

Für den Erhalt der Unterlagen sind folgende Optionen verfügbar:

  • persönliche Abholung im Prüfungsamt (nach Terminvereinbarung oder individueller Absprache)
  •  Abholung durch eine durch Sie bevollmächtigte Person -Aushändigung der Unterlagen nur bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht und Identifizierungsdokument- (nach Terminvereinbarung oder individueller Absprache)
  •  auf dem Postweg (hierfür bitte einen mit 6,65 € frankierten, an Ihre aktuelle Anschrift adressierten DIN-A 4 Briefumschlages im Prüfungsamt einreichen)
Zeugnis
Mein Zeugnis ist noch nicht verfügbar, ich benötige jedoch schnellstmöglich einen Nachweis über meinen Studienabschluss. Ist das möglich?

Ja, das Prüfungsamt erstellt Ihnen auf Anfrage an  eine vorläufige Abschlussbestätigung.

Dieser kann gegenüber allen anfordenden Stellen bis zum Erhalt der Zeugnisdokumente als Nachweis über Ihren Studienabschluss verwendet werden.

Zeugnis
Ist es möglich, ein Modul als Wahlpflichtmodul zu belegen, das nicht im Wahlpflichtkatalog aufgeführt ist?

Sie können jederzeit Module außerhalb Ihres Wahlpflichtkatalogs belegen, welche als Zusatzleistungen ohne Anrechnung von CPs in Ihre Notenübersicht aufgenommen werden können.

Wenn Sie ein nicht gelistetes Modul belegen, das in Ihrem Wahlpflichtbereich angerechnet werden soll, müssen Sie dies beantragen. Formulieren Sie dafür einen formlosen Antrag, in dem Sie begründen, weshalb dieses Modul für Sie angerechnet werden soll und reichen den Antrag per E-Mail an  oder durch Einwurf in den Briefkasten neben dem FEIT-Prüfungsamtsbüro in G10-R152 im Prüfungsamt ein.

Wenn Sie sich im Vorfeld der Antragstellung über die Chancen der Anrechenbarkeit für Ihr gewähltes Modul informieren möchten, fragen Sie gern Ihre Studienfachberatung oder in Ihrem Prüfungsamt.

Sonstiges
Ich habe im Wahlpflichtbereich mehr als die geforderten CP erreicht. Was passiert mit den zu viel belegten Modulen?

Überzählige CPs aus Ihrem Wahlpflichtbereich werden am Ende Ihres Studiums automatisch in den Bereich 'zusätzliche Leistungen' verschoben. Die am besten bewerteten Module verbleiben im Wahlpflichtbereich, schlechter bewertete Module werden in den Zusatzbereich übertragen.

Sollten Sie eigene Präferenzen für die Verschiebung der Module haben, informieren Sie bitte das Prüfungsamt darüber. Anderenfalls erfolgt die Verteilung nach o.g. Verfahrensweise.

Sonstiges
Kann ich im Bachelor bereits Leistungen aus dem Master absolvieren?

Ja, Sie können bereits während Ihres Bachelorstudiums Module und Prüfungen aus dem anschließenden Masterstudium absolvieren. Ggf. regelt die für Sie gültige Prüfungsordnung, in welchem Umfang diese Leistungserbringung zulässig ist.

Prüfungsanmeldungen für diese Module erscheinen zunächst in Ihrem Zusatzbereich. Nach Immatrikulation im Masterstudiengang werden die erbrachten Leistungen dorthin übertragen.

Beachten Sie bitte, dass die Übertragung auch dann erfolgt, wenn Sie die Prüfung nicht bestehen oder bei einem Fehlversuch wegen unentschuldigten Fehlens.

Sonstiges
Ich habe mein Studium endgültig nicht bestanden. Was bedeutet dies für mich?

Haben Sie Ihren Studiengang endgültig nicht bestanden, dürfen Sie diesen Studiengang an der OVGU nicht weiterstudieren. Ebenso können Sie den gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule nicht mehr studieren.

Es ist allerdings möglich, ein neues Studium in einem ähnlichen/verwandten oder in einem völlig anderen Studiengang aufzunehmen. Dies ist sowohl an der OVGU als auch an anderen Hochschulen möglich. Bereits erbrachte Leistungen aus dem endgültig nicht bestanden Studiengang können unter Umständen in Ihrem neuen Studiengang anerkannt werden. Um diese Möglichkeit zu prüfen empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit der entsprechenden Studienfachberatung.

Weitere Beratungsangebote der OVGU zum diesem Thema finden Sie bei der Allgemeinen Studienberatung.

Wenn Sie darüberhinaus das Gefühl haben, die Situation allein nicht bewältigen zu können, kann die PsychoSoziale Beratungsstelle ein weiterer Ansprechpartner für Sie sein. 

Sonstiges
Ich möchte ein Auslandssemester absolvieren. Ist dies möglich?

Ja, das Absolvieren eines Auslandssemesters ist nicht nur möglich sondern oft auch wünschenswert.

Es gibt viele unterschiedliche Wege, die Sie ins Ausland führen. Um den für Sie passenden Weg zu finden, kontaktieren Sie gern das International Office der OVGU. Dort erfahren Sie alles über Planung und Ablauf Ihres möglichen Auslandssemesters oder auch über verfügbare Stipendienprogramme.

Auch die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist möglich. Voraussetzung dafür ist ein vor Antritt des Auslandssemesters vereinbartes Learning Agreement. Alle dazu notwendigen Informationen erhalten Sie im Rahmen der Beratung durch das International Office.

Sonstiges

Letzte Änderung: 03.09.2025 -
Ansprechpartner: Webmaster